11. Fotografischer Salon
Mit Herrn Rechtsanwalt Tobias Sommer LL.M., Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht aus Berlin war Kompetenz pur eingeladen. An einigen konkreten Beispielen aktueller Fälle konnte uns Tobias Sommer die heutige Rechtssituation überzeugend erklären. Fallstricke lauern für uns Fotografen überall, da kann man schon ins Zweifeln kommen. Deshalb die beruhigende Nachricht von Rechtsanwalt Tobias Sommer, mit gesundem Menschenverstand, Mitmenschlichkeit und gegenseitiger Achtung müssen viele Probleme gar nicht erst entstehen.
Aktuelles beim Forum für zeitgenössische Fotografie Dresden
Verfassungsbeschwerde von Espen Eichhöfer 2015
Genau zu diesem Thema hatte Espen Eichhöfer, Fotograf der Agentur Ostkreuz, bereits 2015 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht um zu klären: “Ob die Kunstform der Streetphotography, die fast so alt ist wie die Fotografie selbst, in Deutschland weiterhin möglich sein wird.“
Vorausgegangen war die Klage einer Frau gegen die C/O Berlin und Espen Eichhöfer, die auf einer großformatigen Straßenfotografie von Espen Eichhöfer abgebildet war, welche in einer „Open-Air-Ausstellung“ der Galerie C/O Berlin zu sehen war. Der Sachverhalt war, zum Verständnis, Zitat Ostkreuz:
“Wie viele Vertreter dieser Kunstform hatte Eichhöfer nicht um die Einwilligung der auf dem Foto abgebildeten Personen gebeten. Denn in der Street Photography geht es um ungestellte Augenblicke.
Die auf dem Foto abgebildete Frau klagte. Sie verlangte eine sog. fiktive Lizenzgebühr, eine Geldentschädigung und die Erstattung ihrer Anwaltskosten für ihre Abmahnung auf Unterlassung. Die Berliner Gerichte entschieden in zwei Instanzen, dass der Klägerin keine Lizenzgebühr und auch keine Geldentschädigung zustünden. Gleichwohl entschieden die Gerichte, dass die C/O und Espen Eichhöfer der Klägerin die Anwaltskosten für ihre Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs zu erstatten haben. Denn die Ausstellung des Fotos sei eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und damit rechtswidrig gewesen.
Hiergegen wandte sich Espen Eichhöfer mit einer im Sommer 2015 eingelegten Verfassungsbeschwerde und berief sich dabei u.a. auf die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG).“ Textauszug OSTKREUZ, Agentur der Fotografen
Dazu iniziierte er ebenfalls 2015 eine Crowdfunding-Aktion auf startnext, um Verfahrenskosten einzuwerben. Diese Kampagne fand großes Interesse und konnte mit 18.075 Euro erfolgreich abgeschlossen werden. Hier gehts zur Kampagne streetphotography und hier zum Blogbeitrag von Eichhöfer anlässlich der Entscheidung.
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2018
Nach rund drei Jahren, im April 2018, hat nun des Bundesverfassungsgerichtes entschieden. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht an, gab allerdings eine Begründung dazu ab. In dieser erkennt das Bundesverfassungsgericht das Foto von Espen Eichhöfer als Kunstwerk und die Straßenfotografie als Kunstform an, die in den Schutzbereich der Kunstfreiheit fällt.
Textauszug OSTKREUZ, Agentur der Fotografen: „Das bedeutet u.a., dass bei der rechtlichen Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und anderen Belangen, wie etwa dem Persönlichkeitsrecht, die „strukturtypischen Merkmale der Kunstform“ der Straßenfotografie zu berücksichtigen sind.“
… „Zudem stellte das Bundesverfassungsgericht in Bezug auf die Straßenfotografie fest, „dass es mit der Kunstfreiheit nicht zu vereinbaren wäre, ihren Wirkbereich auf Galerien, Museen oder ähnlich räumlich begrenzte Ausstellungsorte zu begrenzen“. Auch dies ist eine gute Nachricht.“
Ostkreuz wird gemeinsam mit Espen Eichhöfer für 2019 ein Symposium zu diesem Themenkomplex vorbereiten.
Den ausführlichen Text findet ihr hier „04/06/2018 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes“ – etwas nach unten scrollen.
Nachfolgend habe ich noch zwei weitere Links aufgeführt, die die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gut verständlich zusammen fassen:
faz.net, eine Seite der Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Hellerhofstraße 2-4, 60327 Frankfurt am Main
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/verfassungsgericht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen-15529676-p2.html
Urheberrecht und kreatives Schaffen in der digitalen Welt, eine Seite von iRights.info, Matthias Spielkamp, Almstadtstr. 9/11, 10119 Berlin
https://irights.info/artikel/strassenfotografie-bleibt-abwaegungssache-verfassungsgericht-weist-beschwerde-ab/29051
Jetzt ist alles klar, oder?
Ich würde mich freuen, wenn mein Text und die weiterführenden Links für euch etwas Licht ins Dunkle gebracht haben.
Fotos: Birgit Ittershagen-Hammer